Bei vermeintlich geringfügigen Schäden haben Sie die Wahl zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kurzgutachten. Ein Kostenvoranschlag schätzt die Reparaturkosten eines Fahrzeugs. Um zu bestimmen, ob es sich um einen geringfügigen oder Bagatellschaden handelt, ist die Expertise eines Fachmanns erforderlich. Das Kurzgutachten ist kostengünstiger als ein Unfallgutachten, spart Zeit und bietet alle wichtigen Informationen eines vollständigen Gutachtens. Zudem ist es im Falle eines Rechtsstreits sicherer, da es alle erforderlichen Bausteine berücksichtigt und rechtliche Absicherung bietet.